Individuelle Vorsorge - Zusatzleistungen
Individuelle Vorsorge - Zusatzleistungen
Wer in dem Augenblick suchen muß, wo er braucht, findet schwer.
Wilhelm von Humboldt
Wer in dem Augenblick suchen muß, wo er braucht, findet schwer.
Wilhelm von Humboldt
Wichtiger Hinweis
Private individuelle Gesundheitsleistungen sind aus unserer ärztlichen Sicht empfehlenswerte und medizinisch sinnvolle Leistungen.
Sie sind kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb müssen die Kosten vom Patienten privat getragen werden, wenn diese Leistung ausdrücklich gewünscht ist.
Sie sind kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb müssen die Kosten vom Patienten privat getragen werden, wenn diese Leistung ausdrücklich gewünscht ist.
Warum bezahlt meine Krankenkasse das eigentlich nicht ?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden definiert im Sozialgesetzbuch V; dort findet sich
§ 12
Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten orientieren sich also am Wirtschaftlichkeitsgebot.
Dessen Ziel ist es den Behandlungserfolg durch den Einsatz geringster Mittel zu erreichen, qualitativ minderwertige Leistungen zu verhindern und ein Ausufern der Kosten zu vermeiden.
Optimale Behandlung oder bestmögliche Untersuchung sieht das Sozialgesetzbuch also gar nicht vor.